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Recht und Politik
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Tierschutz an der Front verändert in der Regel rasch das Leben unzähliger direkt betroffener Tiere. Um jedoch langfristig die Lebensbedingungen der Tiere zu verbessern, ist an den geltenden Rahmenbedingungen anzusetzen. Hierfür sind genaue Kenntnisse der rechtlichen und politischen Möglichkeiten unumgänglich. Und dies bedarf langfristiger Ziele und viel Zeit, weil die Mühlen der Gesetzgebung sehr langsam mahlen.

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Den Vollzug von geltenden Gesetzen einfordern kann nur, wer die Gesetzeslage kennt. Und ein Gesetz verändern kann nur, wer sich mit den politischen Möglichkeiten auseinandersetzt und Wege findet, neue Forderungen durchzusetzen.

Es ist ein Irrglaube, zu denken, dass man dem Tier schon allein Gutes tut, wenn man geltende Tierschutzgesetze einhält. Es darf nämlich nicht vergessen werden: Ein Tierschutzgesetz zeigt immer nur die vom Gesetzgeber gesetzte Grenze zur strafbaren Tierquälerei auf, also wann eine Gesellschaft der Meinung ist, dass die Grenze der dem Tier zumutbaren Leiden und Schmerzen definitiv überschritten ist. Tierschutzgesetze beschreiben nicht, was eine tiergerechte Haltung, ein tiergerechter Transport, ein tiergerechter Umgang wäre. Wer nur die Tierschutzgesetze einhält, macht sich – jedenfalls nach geltendem Standard – also einzig gerade mal nicht strafbar. Dem Tier geht es deshalb noch lange nicht gut!

Schlimm genug, dass bereits bestehende Gesetze regelmässig gebrochen und nachlässig oder gar nicht vollzogen werden.

NetAP setzt sich nicht nur für den korrekten Vollzug der bestehenden Gesetze ein, sondern auch für deren Verbesserung.

Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, Tiere durch die geltende Rechtsordnung bestmöglich zu schützen. Behörden müssen die Einhaltung des geltenden Rechts und den Vollzug desselben überprüfen und dessen Einhaltung sicherstellen. Bei Gesetzesverstössen ist umgehend einzuschreiten und mit der nötigen Härte durchzugreifen. Es besteht in allen Ländern grosser Handlungsbedarf, sowohl im Vollzug, als auch in der Gesetzgebung. Deshalb vernetzen wir uns mit Behörden und Politikern, die unsere Anliegen stützen, sowohl in der Schweiz, als auch international.

Wir sind immer auf der Seite der Tiere und setzen auch an den rechtlichen und politischen Möglichkeiten an, auch wenn dies oft langjährige und mühsame Arbeit bedeutet.

Vergangene politische Aktivitäten

Initiativen

Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte

Das Tragen von Pelz ist unnötig und grausam. Die Zucht- und Tötungsmethoden verstossen klar gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung, werden entsprechend als Tierquälerei angesehen und strafrechtlich geahndet. Dennoch werden sie im Ausland jedes Jahr an hundert Millionen Tieren angewendet, nur um Pelz zu produzieren. Die Tatsache, dass weiterhin die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung in die Schweiz erlaubt ist, ist absolut unverständlich. Der Nationalrat hatte am 13. Dezember 2021 eine Motion von Matthias Aebischer (SP/BE) mit 144 zu 31 Stimmen gutgeheissen. Mit der Motion forderte Aebischer, dass der Bundesrat ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte erlässt. Der Ständerat hingegen zeigte kein Herz und lehnte die Motion am 30. Mai 2022 ab. Damit dieser grausame Import gestoppt werden kann muss dieses Anliegen vors Volk. Aus diesem Grund haben wir die Initiative «Stop Pelz» aktiv unterstützt. Sie kam mit 113’474gültigen Unterschriften zustande, wie der Bund am 20.02.24 mitteilte.

Ja zum Importverbot von Stopfleber!

Das Mästen und die Produktion von Stopfleber (Foie gras) ist in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten, der Import dieser tierquälerisch erzeugten Produkte aber weiterhin erlaubt. Die Stopfmast setzt Enten und Gänse einem massiven Leiden aus. Mit jährlich 200’000 kg importierter Gänseleber gehört die Schweiz zu einem der Hauptimporteure. Jedes Jahr werden allein für den Schweizer Markt 400’000 Enten und 12’000 Gänse getötet. Es kann nicht sein, dass den Schweizer Produzenten unter Strafandrohung verboten wird Stopfleber zu produzieren, diese aber von ausländischen Produzenten hergestellt und importiert werden darf. Deshalb hat NetAP die Initiative für ein Importverbot von Stopfleber aktiv unterstützt. Sie kam mit 102’478 gültigen Unterschriften zustande, wie der Bund am 20.02.24 mitteilte.

Feuerwerksinitiative

Ausgangslage: Die Freude weniger Menschen darf nicht die Lebensqualität aller anderen beeinträchtigen. Es vergeht kaum ein schöner Sommerabend, ohne dass von nah und fern Feuerwerksraketen knallen. Familienfeiern wie Geburtstage und Hochzeiten werden ebenso mit einem privaten Feuerwerk zelebriert wie Nationalfeiertag oder Dorffest. Knallkörper bedeuten Stress für Menschen, die auf Lärm sensibel sind oder einen entspannten Abend unter freiem Himmel verbringen möchten. Sie versetzen Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik und bescheren schlaflose Nächte. In trockenen Sommertagen gefährden unkontrollierte Feuerwerke Flora und Fauna – Brände, sind ein Risiko. Tausende Schweizerinnen und Schweizer ziehen am Nationalfeiertag das feuerwerkslose Ausland vor oder verbarrikadieren sich mit ihren Tieren in Kellern und Ställen, statt gemeinsam mit Nachbarn und Familie den ersten August zu feiern. Feuerwerk-Fans halten sich nicht an den 1. August und den 31. Dezember. In den letzten Jahren ist die Belästigung durch lautes, oft unkontrolliert gezündetes Feuerwerk auf bis zu 30 Abende pro Jahr angewachsen, je nach Wohnregion. Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Menschen, Tiere und Umwelt schützen. Denn Feuerwerksknallerei gehört nicht zum Grundrecht der persönlichen Freiheit und geniesst keinerlei rechtlichen Schutz.

Aus diesen Gründen unterstützt NetAP aktiv die eidgenössische Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)

Resultat: Die am 3. November 2023 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ist formell zustande gekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 138’237 eingereichten Unterschriften 137’193 gültig sind.

Initiative gegen Massentierhaltung

Die Initiative gegen Massentierhaltung scheitert an der Urne. Über 62% sagten Nein zu mehr Tierwohl!
 
Schweizerinnen und Schweizer wollen keine Verbesserung in Sachen Tierschutz. Elend, Angst, Schmerz und Leid nehmen sie gerne in Kauf, um ihr Billigfleisch auf den Teller zu bekommen. Dabei rühmen sich die Eidgenossen stets mit dem angeblich besten Tierschutzgesetz der Welt, wohl um sich selbst zu belügen. Denn diese Aussage ist in Anbetracht der Lage der sogenannten Nutztiere einfach nur heuchlerisch!
 
Unzählige Skandale wurden in den letzten Monaten aufgedeckt. Es wurden Bilder gezeigt, von Elend und Leid, aus legalen Haltungen. Dennoch ändert sich nichts. Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer wollen nur ihr eigenes Wohl und dies mit Unterstützung des Bundesrates, der sich nicht gescheut hat, die Abstimmungsbroschüren mit Fehlinformationen zu schönen.
 
Die Schweiz hat die Gelegenheit verpasst, den Beweis zu erbringen, dass es in Sachen in Tierschutz ein fortschrittliches Land ist und sich tatsächlich rühmen darf für sein gutes Tierschutzgesetz. Es wäre ein Zeichen für die Welt gewesen, dass man irgendwann der Ausnutzung der Tiere Grenzen setzen muss.
 
Die grossen Verlierer sind die Tiere, die weiterhin unter üblen, würdelosen, schmutzigen, engen, qualvollen Bedingungen ihr kurzes Leben fristen müssen. Mit dem Segen der Gesellschaft.
 
 

Immer wieder ist zu hören, es gäbe in der Schweiz keine Massentierhaltung. Dabei wird ständig auf das angeblich beste Tierschutzgesetz hingewiesen, das nur so gut sein kann, wie es auch konsequent vollzogen wird. Die Realität sieht deshalb anders aus. Das Gesetz und der mangelnde Vollzug widerspiegeln das Machtverhältnis deutlich: Es handelt sich um ein Gesetz der Menschen zum Schutz der Interessen des Menschen, und nicht der Tiere. Die Tiere können ihre Anliegen nicht selbst wahrnehmen (z.B. anders als die Frauen beim Frauenstimmrecht).

Urteilen Sie selbst über die folgenden zwei Beispiele, ob sie tier- und artgerecht sind. Dazu braucht es kein Fachverständnis:

  • Der Lebensplatz für Masthühner zum Beispiel beträgt gerade mal knapp eine A4 grosse Fläche. Zu Tausenden leben sie auf engstem Raum und nur die wenigsten haben Zugang ins Freie.
  • Ein Schwein von bis zu 110kg hat gemäss Schweizer Tierschutzverordnung lediglich Anspruch auf 0,9m2 «Gesamtfläche» (davon 0,6m2 «Liegefläche»).

Und wie beurteilen Sie folgendes?

  • Wussten Sie, dass nur gerade 12% der genutzten Tiere jemals auf einer Wiese stehen?
  • Wussten Sie, dass bis zu zehn Schweine auf der Fläche eines Parkplatzes gehalten werden?
  • Wussten Sie, dass nur die Hälfte aller Schweine jemals Auslauf bekommen, frische Luft atmen und die Sonne sehen dürfen?

Kaum Platz, kein Auslauf, kaum Beschäftigungsmöglichkeiten. Das ist der traurige Alltag der für die Lebensmittelproduktion genutzten Tiere in der Schweiz. Es geht nicht um Leben, es geht nicht um angebliches Tierwohl noch um den Schutz der Tierwürde. Es geht lediglich um möglichst hohe Produktionsmengen, Margen, möglichst hohe Erträge. Die Tiere werden einer wirtschaftlichen Produktion angepasst. Dabei müsste es, will man von Tierschutz reden, doch umgekehrt sein!

Allein 2020 wurden in der Schweiz ca. 80 Millionen Tiere geschlachtet. Die meisten hatten zuvor kein schönes Leben. Ist es nicht Zeit, das endlich zu ändern?

Das fordert die Initiative:

  1. Tierfreundliche Unterbringung und Pflege
  2. Zugang ins Freie
  3. Schonende Schlachtung
  4. Maximale Gruppengrösse pro Stall
  5. Importvorschriften zu Gunsten der Schweizer Bauern

Und dabei wird eine Übergangsfrist für die Landwirte von 25 Jahren gewährt! 

Mit unserem JA am 25. September 2022 sagen wir JA zur Veränderung. Damit wir wieder Stolz auf unseren Tierschutz in der Schweiz sein dürfen. Auch wenn wir uns eine Welt ohne Tiernutzung wünschen, so sind wir doch froh um jeden Schritt in die richtige Richtung. Würde die Initiative abgelehnt, würde dies bedeuten, dass der Status Quo zementiert und weiter vorgegaukelt wird, es sei alles in Ordnung in den Schweizer Ställen.

Sagen Sie JA zur Initiative gegen die Massentierhaltung am 25. September 2022

Mehr Infos zur Initiative und wie Sie selbst aktiv werden können.

Agrarinitiativen

Jedes Jahr gelangen Tonnen von Pestiziden, Sticksoff- und Phosphor-Überschüssen durch die Schweizer Landwirtschaft in die Umwelt. Dies ist eine riesige Belastung für die Biodiversität, die Gewässer und unsere Böden. Obschon dies bekannt ist, hat sich die Politik bisher kaum bemüht, Lösungen zu finden. 
Die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (Trinkwasserinitiative) fordert einen Umbruch in der Schweizer Landwirtschaft. Finanzielle Unterstützung durch den Bund sollen nur noch jene Betriebe erhalten, die
  • keine Pestizide verwenden
  • ihren Tieren nicht vorsorglich Antibiotika verabreichen
  • nur so viele Tiere halten, dass sie das nötige Futter selbst produzieren können.

Mit diesen Massnahmen wollen die Initianten die Qualität des Schweizer Trinkwassers nachhaltig sichern. NetAP unterstützt diese Forderungen und hofft auf ein Ja an der Urne im Juni 2021. 

Mehr zur Initiative: Trinkwasserinitiative

Am 13. Juni 2021 stimmen wir über die beiden Agrarinitiativen (www.initiative-sauberes-trinkwasser.ch; www.lebenstattgift.ch) ab. Beide Initiativen setzen ein wichtiges Zeichen für die Natur und die Tiere und damit auch für den Menschen.

Um die beiden Anliegen aktiv zu unterstützen, haben zahlreiche Tierschutzorganisationen ein Komitee gegründet und in einer Pressemitteilung erklärt, warum die Annahme der Forderungen insbesondere für das Tierwohl wichtig ist. 

Tierschutzanwaltsinititative

Die Kantone sind leider auch künftig nicht verpflichtet, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Nur 29.5 Prozent der Stimmenden sagten Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative (bei einer Stimmbeteiligung von ca. 45%). In keinem der Kantone wurde das Volksbegehren angenommen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, wird aber viel zu oft als ein solches behandelt. Der Tierschutzanwalt hätte hier Abhilfe schaffen können. Gründe für die Ablehnung wurden von den Gegnern viele aufgeführt: Mehrkosten, Angst vor unnötigen Anzeigen, Föderalismus, Gleichstellung des Tieres mit dem Menschen usw. Leider haben auch grosse Informationsdefizite, Desinteresse und Falschinformationen das niederschmetternde Resultat mitverursacht.

Trotz dieses für den Tierschutz bedauerlichen Resultates ist klar: Die Schweiz besitzt zwar ein Tierschutzgesetz, aber es braucht dringend Verbesserungen in dessen Vollzug. Bundespräsidentin Doris Leuthard hat versprochen, dass das neue Tierschutzgesetz einen Tierschutzanwalt überflüssig mache und dass in der Strafprozessordnung Werkzeuge für einen besseren Vollzug geschaffen werden.

Die Gegner haben diese Abstimmung vor allem mit den Argumenten, dass das neue Tierschutzgesetz materiell ausreichend sei und die Kantone in dessen Vollzug keine Einmischung des Bundes wünschen, gewonnen. Die Kantone sind nun in der Pflicht zu beweisen, dass sie wirklich keinen Tierschutzanwalt benötigen, um das zwischenzeitlich vor bald zwei Jahren in Kraft getretene neue Tierschutzgesetz umgehend korrekt zu vollziehen. Ein zeitlicher Aufschub ist gesetzlich nicht vorgesehen und eine vermehrte Aufklärung und Prävention, wie sie von Doris Leuthard immer wieder als Gegenargument zum Tierschutzanwalt genannt wurde, reicht nicht aus und entbindet nicht vom geforderten Gesetzesvollzug.

Tierschutzorganisationen sind nun insbesondere gefordert, den kantonalen Behörden aufzuzeigen, wenn sie ihrem Auftrag zum Vollzug des Tierschutzgesetzes nicht oder nicht genügend nachkommen.

Der Abstimmungstermin vom 7. März 2010, bei dem es um die Tierschutzanwalt-Initiative geht, rückt immer näher. Die Meinungen sind sehr unterschiedlich.

Es ist ganz wichtig, dass jeder Tierfreund und jeder Tierschützer auch tatsächlich abstimmt, sei dies brieflich oder an der Urne! Jeder Tierfreund und Tierschützer muss jetzt seine Stimmmöglichkeit wahrnehmen und ein Ja einwerfen.

Stimmen Sie, sonst werden wir von den Tierschutz-Gegnern am 7. März überstimmt und es bleibt für die gequälten Tiere alles beim Alten; das darf nicht sein!

Bitte fordern Sie Ihre Vereinsmitglieder, Geschäftspartner, Arbeitskollegen, Freunde und Bekannte auf, sich an der Abstimmung zu beteiligen und ein überzeugtes Ja einzuwerfen. Nehmen Sie sich täglich fünf Minuten Zeit und rufen Sie Kollegen an, mailen oder versenden Sie SMS an sie oder posten Sie es auf facebook, denn jetzt zählt jede Stimme!

Die Tiere brauchen jetzt Ihr JA. Die Schweiz verfügt zwar über ein gutes Tierschutzgesetz. Doch die Vorschriften werden vielerorts nicht umgesetzt und nicht kontrolliert und Tierquäler werden meist freigesprochen oder erhalten wenn überhaupt nur geringe Bussen. Deshalb braucht es einen Tierschutzanwalt. Er schaut den Behörden auf die Finger und vertritt die Rechte der Tiere. Er sorgt dafür, dass Tierquälereien angemessen bestraft werden. So können potentielle Tierschutztäter abgeschreckt werden, denn wer keine Strafe fürchten muss, hält sich nie an die Spielregeln. Bitte stimmen Sie JA für den Tierschutzanwalt am 7. März!

Referenden

Referendum zum erneut missratenen Jagdgesetz

Ausgangslage: Das Parlament hatte im Dezember 2022 das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) gutgeheissen. Für den Wolf bedeutet das neue Jagdgesetz praktisch das Aus für seine Daseinsberechtigung in der Schweiz. Wölfe sollen nach dem Willen der Politiker künftig nicht mehr nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um eventuelle Schäden zu verhüten. Zudem wurde eine Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen: Jeweils vom 1. September bis am 31. Januar sollen ganze Wolfsfamilien geschossen werden dürfen. Damit wird der Schutz des Wolfes in der Schweiz massiv gelockert und den Kantonen wird ohne klare Vorgabe viel Macht übergeben! Die Gesetzesvorlage ist ein grosser Rückschritt für den Wolf und sie ist nicht vereinbar mit den nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzabkommen. Vor allem in der heutigen Zeit, wo überall ein grosses Artensterben herrscht, muss alles unternommen werden, um den Artenschutz zu fördern und nicht zu lockern! Deshalb wurde das Referendum ergriffen, welches von NetAP aktiv unterstützt wurde.

Resultat: Die Zeit war sehr knapp um die Stimme für den Wolf zu erheben. Bis spätestens am 24. März 2023 hätten sich 50’000 stimmberechtigte Schweizer Bürger mit ihrer Unterschrift für den Wolf aussprechen müssen, wenn er noch eine Chance bekommen sollte.   Leider gab es neben NetAP kaum Tierschutzorganisationen, die dieses Referendum unterstützen, so dass es nicht zustande kam. Die Folgen für den Wolf sind fatal.

Nein zum Ozeanium

Ausgangslage: Der Zoo Basel plante ein Meerwasseraquarium auf der Heuwaage in Basel. Die Kosten für die Umsetzung des sogenannten «Ozeanium»-Bauprojekts beliefen sich auf über 100 Millionen Franken. Gleichzeitig sind die Weltmeere bedroht wie nie zuvor: Fast ein Drittel der Korallenriffe weltweit ist zerstört. Grossaquarien treiben diese Zerstörung weiter voran, weil sie auf Wildfänge angewesen sind. Die kommerzielle Zucht der meisten im Korallenriff lebenden Tierarten ist praktisch unmöglich. Verschiedene Korallenfische sind wegen der exzessiven Wildfänge und den tierquälerischen Praktiken der Aquarienindustrie lokal bereits ausgestorben oder vom Aussterben bedroht. Das «Ozeanium»-Projekt ist ein veraltetes, teures Konzept. Weltweit sind die Besucherzahlen von Grossaquarien rückläufig. Auch wenn der Bau mit privaten Spenden finanziert geworden wäre, hätte beim absehbaren Besucherrückgang ein Betriebsdefizit gedroht.

Mit sogenannter «Umweltbildung» wurde das «Ozeanium» angepriesen. Das Grossaquarium sollte die Faszination für die Meere wecken und deren Schutz fördern. Alles scheinheilige Argumente! Denn bisher kann keine einzige Studie beweisen, dass Aquarien solche Ziele erreichen. Fakt ist: Wir zählen so viele Meeresaquarien wie noch nie auf der Welt, doch die Meere sind bedrohter denn je.

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt sprach sich am 17. Oktober 2018 für den Bau des «Ozeanium» aus. Gegen diesen Entscheid wurde das  Referendum ergriffen, welches auch von NetAP aktiv unterstützt wurde.

Resultat: Gemeinsam mit der Fondation Franz Weber, Umweltorganisationen, Meeresschützerinnen und -schützern, Fachpersonen und vielen motivierten Unterstützerinnen und Unterstützern konnte innerhalb der kantonalen Referendumsfrist nahezu 5’000 Unterschriften sammeln und diese am 28. November 2018 der Staatskanzlei Basel-Stadt übergeben. Am 15. Dezember 2018 veröffentlichte die Staatskanzlei das Resultat der Unterschriftenbeglaubigung: 4’649 Personen forderten mit ihrer Unterschrift das Referendum gegen das «Ozeanium». Somit kam es zu einer Volksabstimmung. Am 19. Mai 2019 entschied das Basler Stimmvolk über das geplante Grossaquarium: 54.56 zu 45.44 Prozent sprachen sich gegen das «Ozeanium»-Projekt aus. Dieser Entscheid ist ein Sieg der Vernunft und der Ethik.

 

Vernehmlassungen

Tierschutzverordnung 2024

Vernehmlassung zur Tierschutzverordnung und weiteren Verordnungen im Tierschutzbereich (vom 27.11.2023 bis 15.03.2024)

NetAP nahm Stellung zur Vernehmlassung und bemängelte insbesondere, dass auch in dieser geplanten Anpassung die Katzen keine Erwähnung finden. Der Bund ignoriert weiterhin konsequent jede Möglichkeit das Katzenleid in der Schweiz einzudämmen.

Petitionen

Kastrationspflicht Schweiz

NetAP – Network for Animal Protection hat sich mit der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zusammengeschlossen, um die Schaffung einer schweizweit geltenden Regelung zu fordern, die sämtliche Halter von Freigänger-Katzen verpflichtet, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.

Weitere Informationen zu der Petition finden Sie hier.

Forderung für einen Generalkomissar für Tierschutz in der EU

Die Petition fordert die Schaffung eines Generalkomissar für Tierschutz in der EU, um dem Tierschutz auf der politischen Agenda zu mehr Gewicht zu verhelfen. Die Petition war erfolgreich und wurde schliesslich zu einer Motion, die ans EU-Parlament ging. Hier finden Sie weitere Informationen.

Petition gegen das geplante Hundemassaker in Rumänien

Nach der Gesetzesänderung in Rumänien, dem sogenannten Tötungsgesetz forderten Tierschützer weltweit die Aufhebung dieser neu beschlossenen Regel.

Petition gegen die Missstände in Apuliens Tierheimen

Die Korruption zu Lasten der Strassenhunde in Apulien ist gross. Die Petition forderte ein sofortiges Vorgehen seitens der Behörden und Politiker gegen die unhaltbaren Missstände.

Petition zur Videoüberwachung in Schlachthöfen

In Schlachthöfen kommt es immer wieder zu dramatischen Vorfällen, die grosses Leid bei den Tieren verursachen. Selten kommt es deswegen zur Anzeige, auch aus Mangel an Beweisen. Eine Videoüberwachung würde dem Abhilfe schaffen.

Tierquälerei unter dem Deckmantel der Tradition (No more Palio in Italy)

Der Palio gilt in Italien als Sehenswürdigkeit, ist aber mit grossem Leid für die Pferde verbunden. Deshalb müssen solche Attraktionen gestoppt werden, sie sind nicht mehr zeitgemäss.

8hours

8hours verfolgt das primäre Ziel einer Höchstgrenze von acht Stunden für Transporte von zur Schlachtung bestimmter Tiere durch den Raum der EU – und damit die Abschaffung von Langzeittransporten. Diese Petition ist ein Gemeinschaftsprojekt von unserem Partner Animals‘ Angels und dem dänischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments Dan Jørgensen. 

Weitere Informationen zu der Petition finden Sie hier.

Offene Briefe

Revision der Jagdverordnung (JSV)

Offener Brief zur aktuellen Revision der Jagdverordnung (JSV), der den Schutz des Wolfes massiv lockert.

Den Brief an den Bundesrat finden Sie hier.

Konsequente Umsetzung der Tierschutzbestimmungen

Trotz mehrfacher Meldungen an die zuständigen Behörden und Beschwerden von Anwohnern kam es in Oftringen zu immensem Tierleid, das hätte verhindert werden können. Mit einem offenen Brief bitten Tierschutzorganisationen Bundesrat Alain Berset endlich für die konsequente Umsetzung der Tierschutzbestimmungen zu sorgen.  

Weiterhin gravierende Mängel im Vollzug des Tierschutzgesetzes – Offener Brief an Herrn Bundesrat Alain Berset

Schwerstbelastender Primatenversuch

Schwerstbelastender Primatenversuch: Offener Brief an den Regierungsrat

Die drei Tierschutzvertreter der Zürcher Tierversuchskommission  haben den Rekurs gegen die höchstbelastenden Primatenversuche an den Zürcher Hochschulen ans Verwaltungsgericht weitergezogen. In einem offenen Brief äussern die Stiftung für das Tier im Recht und der Zürcher Tierschutz, die sich im KKT für kantonale Tierschutzfragen zusammengeschlossen haben, ihr grosses Bedauern über den Entscheid des Zürcher Regierungsrates. Der Brief wird von 46 Schweizer Tierschutzorganisationen, so auch von NetAP, unterstützt.

Abschuss von Katzen - Pro-Natura-Chef Johannes Jenny

Esslingen, 12. Juli 2015

Offener Brief an

Dr. sc. nat. Johannes Jenny
Biologe und Geschäftsführer Pro Natura, Aargau

und

den Regierungsrat des Kantons Aargau

Interpellation Dr. Johannes Jenny, FDP, Baden-Dättwil, vom 30. Juni 2015 betreffend unnötiges Leiden verwilderter Haustiere und dem Schutz von Wildtieren, insbesondere Reptilien und Vögel, vor wildernden Haustieren (GR.15.159-1)

Sehr geehrter Herr Jenny

Nachdem Sie am 30. Juni 2015 dem Regierungsrat des Kantons Aargau eine Interpellation zur Stellungnahme zu vier Fragen eingereicht haben, erlauben auch wir uns, zu Ihren Ausführungen Stellung zu nehmen.

Wir gratulieren Ihnen, dass Sie die „Bedeutung der Kontrolle der verwilderten Katzen“ als ein Problem erkannt haben, das es zu lösen gilt. Gemäss unseren vorsichtigen Hochrechnungen werden in der Schweiz jährlich 100‘000 Katzenkinder getötet, weil niemand sie haben möchte (vgl. Beilage 1)! Wir sind bestrebt, dieses unnötige Töten, das überdies noch oft mit Leiden verbunden ist, auf andere Weise tierschutzgerecht und nachhaltig zu reduzieren.

Den von Ihnen in der Interpellation verfolgten Lösungsansatz, zur Waffe zu greifen und Katzen zu erschiessen, bloss weil sie sich am falschen Ort aufgehalten haben, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand (!), erachten wir weder aus ethisch-moralischen noch aus sachlichen Gründen als richtig und zielführend. Es hilft weder den betroffenen Tieren – deren Schutz Sie ja fordern – noch handelt es sich um eine nachhaltig wirksame Intervention.

Wir laden Sie deshalb vielmehr dazu ein: Setzen Sie sich stattdessen für eine Kastrationspflicht aller Katzen ein, die sich im Freien bewegen können (also nicht nur der verwilderten!), und Sie werden eine nachhaltige Lösung im Interesse der Katzen und der Wildtiere (z.B. Reptilien, Amphibien und Vögel) erreichen (vgl. Beilage 2 zu den vielen Vorteilen einer Kastration)! Als promovierter Biologe und Geschäftsführer von Pro Natura sollte Ihnen eine solche Massnahme und das damit verfolgte Ziel wohl vielmehr entsprechen.

Zu den von Ihnen in der Interpellation erwähnten Punkten im Einzelnen:

  • Satz 1 („Die Natur ist nicht tierschutzkonform!“): Diese Feststellung entbehrt nicht eines gewissen Unterhaltungswerts. Es liegt bekanntlich in der Natur der Sache, dass sich die Natur, so wenig wie die physikalischen Gesetze, weder an den Wunsch des Menschen noch an die von ihm gemachten Gesetze hält. Die Tierschutzgesetze richten sich natürlich nur an den Menschen.
     
  • Satz 2 („In der Natur wird gelitten und gestorben.“): Diese Feststellung ist ebenfalls korrekt. Das gilt übrigens auch für den Menschen, wenn Sie unter den Begriff Natur auch diesen zählen wollen. Dennoch muss nicht jedes Leiden sofort aktiv durch Tötung beendet werden.
  • Satz 3 („Dafür ist der Mensch sicher nicht verantwortlich.“): Dass Sie den Menschen von jeder Schuld freisprechen wollen, erscheint uns doch etwas vermessen. Es ist zwar korrekt, dass der Mensch nicht verantwortlich für die beiden vorgenannten Tatsachen gemacht werden kann. Er kann und muss aber sehr wohl Verantwortung dafür übernehmen, dass (1) die von ihm gemachten Gesetze eingehalten und vollzogen werden und (2) das Leid reduziert wird, wobei das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten ist. Dies bedeutet, dass nicht immer gleich zur Endlösung – dem Erschiessen von Lebewesen – gegriffen werden muss. Wir erlauben uns bei dieser Gelegenheit den Hinweis, dass Sie als Geschäftsführer von Pro Natura ja bestens wissen sollten, dass insbesondere die zunehmende Verbauung (ein Eingriff des Menschen!) dazu führt, den Platz für die Wildtiere laufend weiter einzuschränken, was zum Rückgang zahlreicher Arten führt. Es ist deshalb etwas gar einfach, nun der – nota bene vom Menschen domestizierten – Katze die Schuld zuzuschreiben und als einzigen Sündenbock zu nennen.
  • Schwieriger Gesetzesvollzug: Wenn ein Mitglied des gesetzgebenden Organs feststellt, dass ein Gesetz zwar richtig, aber schwierig zu vollziehen ist, dann sollte am Vollzug etwas geändert werden, statt das Gesetz zu ändern. Wir erlauben uns, daran zu erinnern, dass die Gesetzgebung zum „Tier“-„schutz“ ja gerade deshalb erforderlich wurde, um dem Menschen – zum Schutz der Tiere – Grenzen zu setzen (man beachte hier nochmals Ihren Satz 3 oben!). Und nun wollen Sie Katzen („Tiere“) einfach erschiessen, weil Sie sich nicht in der Lage sehen, deren Leben zu schützen bzw. das Gesetz zu vollziehen!? Es mutet deshalb etwas zynisch an, wenn Sie erklären, dass sich – neben dem Tierschutz – die Jagd um ausgesetzte Tiere „kümmert“ bzw. die Jagdberechtigten „diesen wichtigen Dienst an Haus- und Wildtieren“ übernehmen. Das bedeutet für Sie somit, sie einfach zu töten?
     
  • Delegation der Verantwortung als Parlamentsmitglied: Sie prangern an, dass das Recht die Verantwortung alleine dem Ausführenden überträgt. Es erscheint uns etwas merkwürdig, wenn Sie nun vorschlagen, dass der Jäger den Gesetzesvollzug durch eine radikale Vorgehensweise lösen soll. Damit zeigen Sie unseres Erachtens einzig, dass sie offenbar nicht in der Lage sind, die bestehenden Gesetze zu vollziehen.
     
  • Tod als einzige Lösung zum Schutz der Haustiere vor unnötigem Leiden: Sie unterstellen zunächst, dass alle halterlosen Katzen leiden. Sie differenzieren nicht weiter und bezeichnen jedes Leiden als „unnötig“, weshalb es einzuschreiten gilt. Doch weder leiden alle Katzen, noch muss schon gar nicht bei jedem Leiden sofort der Tod herbeigeführt werden. Wir gehen davon aus, dass Sie als Wissenschaftler im Kanton Aargau Untersuchungen gemacht haben, um festzustellen, dass alle Katzen leiden und darüber hinaus in einer derart schlechten Verfassung sind, dass sie alle nur noch mit dem Tod erlöst werden müssen. Wir wären an diesen Studien interessiert und würden gerne mehr über Ihre Erhebungen erfahren, denn wir kastrieren regelmässig im Aargau und haben andere Eindrücke gesammelt.

    Was übrigens den Punkt Hunger betrifft, wäre das mit kontrollierten Futterstellen einfach zu lösen. Damit könnten zusätzlich Neuzugänge sowie kranke und verletzte Tiere sofort erkannt und entsprechend gehandelt werden.

    Und was den Punkt Krankheit betrifft, so erwähnen Sie an anderer Stelle fälschlicherweise die Staupe, die zwar dem Fuchs, nicht aber der Katze zum Verhängnis wird. Den Katzen machen die Panleukopenie und der Katzenschnupfen zu schaffen. Während der Schnupfen nicht unbedingt tödlich ist, ist es die Panleukopenie oder Seuche meistens schon. Vor letzteren kann die Katze aber mit nur einer Impfung geschützt werden, was gleich bei der Kastration der wilden Katzen erfolgen könnte.
     

  • Einseitiger Schutz von Tieren: Ihre 3. Frage nach einer „verbindlicheren Formulierung in der Jagdverordnung zielt offenbar darauf ab, dass der Jäger nicht nur Katzen abschiessen „kann“, sondern „muss“. Sie wollen also eine Spezies (Katzen) ohne nötige Differenzierung töten bzw. zum Abschuss freigeben lassen. Ihr Ziel ist, dass andere Tiere besser überleben können. Mit dieser selektiven Herangehensweise blenden Sie sehr viele andere Abhängigkeiten aus und konzentrieren sich bloss auf die Symptombekämpfung, statt das Problem an der Wurzel zu packen.

Wenn Sie sich nun fragen, was es für andere (verhältnismässigere) Möglichkeiten gibt, die korrigierend eingreifen, dennoch aber die von Ihnen verfolgten Ziele und darüber hinaus noch viele weitere Vorteile anstreben und gleichzeitig nachhaltig wirken, dann haben wir in der Tat einen international bewährten Lösungsvorschlag für Sie: die Kastration der Katzen! Dies hat übrigens die folgenden Vorteile:

  • Problemlösung an der Quelle: Als Biologe kennen Sie sicher die „Katzenpyramide“ (vgl. Beilage 3) und wissen, wie schnell sich Katzen vermehren können. Einfach am Ende anzusetzen und lebende Tiere zu töten, ist reine Symptombekämpfung. Sie reduziert damit weder das Leiden noch den Nachschub an Tieren. Im Gegenteil! Die Kastration hingegen setzt an der Quelle der unkontrollierten Vermehrung an: bei der Empfängnis! Damit kann nicht nur die Anzahl wirksam kontrolliert werden – Ihr erklärtes Ziel -, sondern auch viele andere Zwecke erreicht werden. Damit wäre ihrer 1. Frage nach einer „umfassenden“ Lösung entsprochen.
     
  • Übertragung der Verantwortung an die Halter: Sie ärgern sich zu Recht über die unverantwortlichen Tierhalter. Die Kastrationspflicht würde alle Katzenhalter treffen, die ihren Tieren Freigang gewähren. Wer sie nicht kastrieren lässt, muss dafür bezahlen. Dieses Geld kann dann wiederum für Kastrationen herrenloser Tiere eingesetzt werden. Damit würde auch Ihrer 2. Frage, die Jagdberechtigten von der „alleinigen Verantwortung“ zu entlasten, mehr als nur entsprochen.
     
  • Keine Tötung von streunenden Katzen: Die Tötung ist keine Lösung. Mit der Kastrationspflicht ist es nicht mehr erforderlich, frei laufende Katzen zu erschiessen. Die Bestimmung in der Jagdverordnung könnte damit sogar gestrichen werden (Ihre 3. Frage). Damit würden die Jäger entlastet werden. Und Menschen, die an der Peripherie und in der Nähe von Wäldern wohnen, müssten nicht mehr Gefahr laufen, dass irgendein (schiesswütiger) Jäger ihre geliebte Katze – aus welchen Gründen auch immer – tötet. Im Übrigen ist hier auch noch anzufügen, dass es den vielzitierten „guten Schuss“, wie Sie an anderer Stelle mehrfach betonten, der die Katze angeblich sofort töten soll, offensichtlich kaum gibt. Anders ist es nämlich nicht zu erklären, dass wir bei unseren Einsätzen immer wieder Gewehrkugeln aus lebenden Katzen herausoperieren müssen! Man darf sich gar nicht vorstellen, wie viele Tiere gerade wegen den Jägern irgendwo qualvoll an solchen Fehlschüssen eingehen.
  • Keine Tötung von gesunden Katzen mit Halter: Um die Halter einer Katze sicher eruieren zu können um anschliessend eine Busse auszusprechen, bedarf es einer vorgängigen Registrationspflicht. Wie ein Halter übrigens verhindern kann, dass seine Katze die unsichtbare Grenze von 100m einhalten soll, ohne sie 24 Stunden einzusperren und nur noch an einer Leine auszuführen, bleibt noch zu klären. Auf jeden Fall kann das von Ihnen verlangte Einschläfern im Wiederholungsfall keine Lösung darstellen. Abgesehen davon wird sich – wenn überhaupt – ohnehin nur äusserst selten ein Tierarzt finden, der eine gesunde Katze einschläfert, da dies dem Ehrencodex der Gesellschaft Schweizer Tierärzte widerspricht. Da ist die von uns vorgeschlagene Kastrationspflicht ein viel praktikabler Ansatz und erst noch umsetzbar. Es wäre zu überlegen, ob nicht auch eine obligatorische Registrationspflicht eingeführt werden soll, um die Kontrolle zu gewährleisten (Ihre 4. Frage)

Gerne hoffen wir, dass Sie unsere Ausführungen als Beitrag zu einer nachhaltigen und verhältnismässigen Kontrolle verwilderten Hauskatzen begrüssen. Wenn Sie eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen im Kanton Aargau einführen wollen, unterstützen wir Sie gerne dabei. Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf. Im Übrigen laden wir Sie auch gerne ein, uns auf einen Kastrationseinsatz zu begleiten um sich ein persönliches Bild machen zu können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

NetAP – Network for Animal Protection

Lic. iur. Esther Geisser, Präsidentin
Dr. iur. Bruno Mascello, Vizepräsident
Dr. med. vet. Enrico Clavadetscher, Vorstandsmitglied und medizinischer Leiter

 

Die Leiden der Hummer

Hummer gilt nach wie vor für viele Menschen als Delikatesse. Der Lebendpräsentation auf Eis geht jedoch eine lange Leidenszeit voraus. Vor dem Import werden Hummer meist monatelang unter artfremden und äusserst belastenden Bedingungen «gelagert»: in winzige Käfige eingesperrt, ohne Rückzugsmöglichkeiten und ohne Futter. Hummer sind alles andere als soziale Tiere. Allein die unmittelbare Nähe zu anderen Hummern stresst die Einzelgänger pausenlos. Diese Tortur überleben nur die kräftigsten Tiere.

Jeder fünfte Hummer stirbt, bevor er überhaupt exportiert wird. Transportiert werden sie wie eine Ware – aufrecht ohne Wasser in Styroporkisten, die auch mal herumgeworfen werden, so dass ein weiterer Teil der Hummer den Transport nicht überlebt. Wie Fische sind Hummer Kiemenatmer, die zwar kurzfristig auch Luft atmen können, aber dabei langsam ersticken. Je nach Herkunftsgebiet dauert der Transport 12 bis 24 Stunden. Einige der überlebenden Hummer haben dann das Pech, lebend auf Eis präsentiert zu werden, bevor sie schlussendlich lebend gekocht werden. Weitaus mehr der überlebenden Hummer landet aber in Hälterungsbecken, die mit Süsswasser gefüllt sind. Eine zusätzliche Qual für die Salzwassertiere, deren Zellen sich mit Wasser so vollsaugen, dass diese im Extremfall platzen können. Als „krönender Schluss“ dieser Torturen landen die Tiere dann lebend oder eher bereits halb tot im kochenden Wasser. Meist sind die Pfannen zu klein, so dass sich das Wasser abkühlt, sobald der Hummer in der Pfanne landet, was die quälende Prozedur zusätzlich verlängert.

Dabei ist es längst möglich, direkt nach dem Fang schonend mit Strom betäubten und getöteten Hummer zu beziehen. Eine von den Kantonstierärzten erarbeitete Studie bestätigt voll und ganz, was die Organisation fair-fish seit Jahren postuliert: Hummer lebend zu importieren, stellt eine massive Tierquälerei dar und sollte nicht mehr erlaubt sein. Aus diesen Gründen hat sich fair-fish entschlossen, mit einem Brief an Bundesrat Berset zu gelangen. Wir unterstützen dieses Vorhaben. 

Auch Sie können helfen: Bitte drucken Sie diesen Brief aus und senden Sie ihn an Herrn Bundesrat Berset, damit diese Qual endlich ein Ende hat! 

Strassentierproblematik in Rumänien

In einem offenen Brief an den Bundesrat wird dieser von zahlreichen Tierschutzorganisationen (so auch von NetAP) und der Tierpartei aufgefordert, sich gegen das Töten der Hunde in Rumänien auszusprechen und entsprechend auf den Rumänischen Ministerpräsidenten einzuwirken.

NetAP hat bereits letztes Jahr erste Gespräche mit Schweizer und Rumänischen Politikern aufgenommen und wartet gespannt auf die Stellungnahme des Bundesrates.

Den Brief an den Bundesrat finden Sie hier.

Weitere politische Aktivitäten

Wahlen 2023

Wahlen 2023 – wer setzt sich für Tiere ein?

Im Oktober wählt die Schweiz ein neues Parlament. Die Vergangenheit zeigte leider deutlich, dass unsere National- und Ständeräte noch viel zu wenig für Tierschutzthemen sensibilisiert sind. Menschen, die ständig gegen Verbesserungen im Tierschutz sind, sollten entsprechend nicht mehr gewählt werden. Menschen, die sich hingegen immer wieder für Tiere einsetzen, sollten unbedingt unsere Stimmen bekommen.

Auch bei neuen Kandidaten lohnt es sich genauer hinzuschauen. Dürfen wir annehmen, dass diese die Anliegen der Tiere in Bern vertreten werden oder nicht?

Mit der Plattform animaux-politique-suisse haben zahlreiche Tierschutzorganisationen eine Seite errichtet, die euch bei der Entscheidung, wen ihr wählen sollt, hilft.

Wir haben es in der Hand, ein neues Parlament zu bilden, das vielleicht in Zukunft grössere Bereitschaft zeigt, Tierelend zu lindern. Deshalb unsere Bitte: Geht wählen. Erhebt eure Stimme für mehr Tierschutz im Schweizer Parlament!

Hier geht’s zur Plattform: www.animaux-politique-suisse.ch

Animal Rights March in Zürich

Der Animal Rights March wurde erstmals 2016 in London durchgeführt. 2500 Tierfreunde marschierten friedlich durch das Zentrum von London um für ein Ende der Tierausbeutung einzustehen. Die Idee stammt von Surge, der Organisation des Tierrechsaktivisten Earthling Ed. 

Aus der Aktion entstand eine internationale Bewegung. Im Sommer 2018 fand der Marsch in 25 Städten der Welt statt. 2019 waren es bereits 42 Städte, darunter auch Zürich. Rund 2500 Menschen, darunter auch viele Freiwillige von NetAP und der gesamte Vorstand nahmen an dieser friedlichen Kundgebung teil mit dem Ziel mehr Rechte für Tiere zu fordern. Weil das Leid getoppt werden muss. Weil jedes Leben zählt! 

Ein Album zum Animal Rights March finden Sie hier

Und hier geht es zum Film über den Animal Rights March

Abschuss von Katzen in der Schweiz

Der Nationalrat lehnte am 19.6.2013  eine Motion, die künftig den Abschuss von Katzen untersagt hätte, mit 105 zu 59 Stimmen bei acht Enthaltungen ab. Die Motion ging auf eine Petition des Verbands «SOS Chats» aus dem Kanton Neuenburg zurück. Von Alternativen, wie z.B. Kastrationskampagnen oder einer Kastrationsplicht wollen die Politiker nichts wissen. Lieber lassen sie zu, dass Katzen durch Jäger abgeknallt werden.

Meist werden die Tiere dabei nur verletzt und verenden qualvoll. Das interessiert auch den Bundesrat nicht, auch dieser lehnt den Vorstoss ab. Umweltministerin Doris Leuthard betont, verwilderte Hauskatzen seien nicht erwünscht, da sie die einheimische Wildkatze durch Vermischung des Erbguts bedrohe. Dass man dieses Problem durch eine Kastrationspflicht lösen könnte, ist für Leuthard und viele ihrer Kollegen offenbar keine Alternative.

Die Motion ist damit vom Tisch, das Leiden der Katzen geht weiter.

NetAP hat im Nachgang diverse Politiker kontaktiert und sie gefragt, warum sie für den Abschuss von Katzen gestimmt haben. Das Erschreckende: Mehrere Politiker konnten sich schon wenige Tage nach der Abstimmung nicht daran erinnern sich für so etwas ausgesprochen zu haben und gingen davon aus, dass dies ein Versehen war.

Ein Versehen, das Leben kostet!

Wahlen 2019

Tierschutz findet in Bern nur wenig Gehör. Fast immer werden Geschäfte, die eine Verbesserung des Tierschutzes zum Ziel haben, verworfen. Die Entscheidungen zum Schweizer Tierschutz werden in Bern getroffen und wir brauchen Politiker, die sich für die Sache der Tiere einsetzen.

Um sich darüber informieren zu können, welche Poltiker sich für die Bealnge der Tiere eingesetzt haben und/oder es in Zukunft tun werden, gibt es die Seite Tierparlament. Tierparlament ist eine Online-Plattform, die über die Aktivitäten und Positionen von National- und Ständeratsmitgliedern und -kandidaten im Bereich Tiere und Tierschutz informiert.

Das Ranking bezieht sich nur auf Tierschutzthemen und auf die Haltung der einzelnen Politiker, unabhängig von der Haltung und dem Programm der Partei, die sie vertreten.

Wählen Sie weise und achten Sie darauf, dass Ihre Vertreter in Bern den Tieren eine Stimme geben: Tier-parlament.ch 

Tierseuchengesetz

Rassewelpen zu Schleuderpreisen

Das Schweizer Stimmvolk nahm am 25. November 2012 die Revision des Tierseuchengesetz an. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2013. So auch das Hausierhandelsverbot für Tiere, was insbesondere wichtig ist in Bezug auf den unkontrollierten Handel mit Welpen, der in den letzten Jahren stark zugenommen hat und ein beträchtliches Risiko für die Einschleppung von Krankheiten wie z.B. Tollwut darstellt, nebst dem ganzen Tierleid, das mit diesem Handel einhergeht.

In Zukunft ist es in der Schweiz somit verboten, Tiere auf Parkplätzen quasi aus dem Kofferraum zu verkaufen. Dennoch wird der Handel mit den Billigwelpen aus dem Osten (z.B. aus Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien) so lange weitergehen, wie es Menschen gibt, die Hunde aus diesen Vermehrungszentren kaufen.

Dass das Tierwohl dabei auf der Strecke bleibt ist eine Tatsache, der sich leider viel zu viele Menschen verschliessen.

Wer Tiere liebt, gibt einem Tier aus dem Tierheim eine Chance!

Bestehendes Tierleid lindern und zukünftiges Elend verhindern: Ihre Spende macht das möglich!