Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht auch hierzulande ein Streunerproblem. Eine der Hauptursachen hierfür liegt darin, dass Privatpersonen ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen und diese zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig für weiteren Nachwuchs sorgen. Dies, obwohl die Tierschutzverordnung ausdrücklich festhält, dass Tierhaltende alles Zumutbare tun müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren (Art. 25 Abs. 4 TSchV). Das Paarungsverhalten unkastrierter Freigänger-Katzen unter Kontrolle zu haben, ist für deren Halter aber praktisch unmöglich.
Die Streunerproblematik ist mit viel Tierleid verbunden. Vermehren sich Katzen übermässig, bilden sich schnell grosse Populationen auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von Krankheiten führt. Viele Tiere sterben qualvoll, weil sie keine medizinische Versorgung erhalten oder nicht ausreichend Nahrung finden. Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen führt ausserdem dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte Jungtiere in Tierheime abgeschoben oder ausgesetzt werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten werden unerwünschte Katzenwelpen zudem teilweise immer noch ertränkt oder auf andere tierquälerische Weise getötet. Unsere Hochrechnung geht von ca. 200’000 getöteten Katzenbabys pro Jahr aus (Hochrechnung Katzentötung).
Aus diesen Gründen ist die Haltung unkastrierter Katzen mit Freilauf aus Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Die Kastration von Freigänger-Katzen bildet eine verhältnismässige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu vermeiden, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren. Die aktuell geltenden Rechtsvorschriften greifen zu kurz. NetAP – Network for Animal Protection hat sich deshalb mit der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zusammengeschlossen, um die Schaffung einer schweizweit geltenden Regelung zu fordern, die sämtliche Halter von Freigänger-Katzen verpflichtet, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.
30.03.2016
NetAP – Network for Animal Protection startet die Kampagne „Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz“. Herzstück der Kampagne ist eine Petition, die Bundesrat und Parlament auffordern, eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen, um die übermässige Vermehrung von Katzen einzudämmen und so das Katzenleid in der Schweiz zu vermindern.
15.12.2016
Im Herbst 2016 reicht die Fondation SOS Chats eine ähnliche Petition mit über 17’000 Unterschriften in Bern ein. Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2016 entschieden, dieser Petition zur „obligatorische Sterilisation und Kastration aller Katzen in der Schweiz“ keine Folge zu leisten. NetAP und TIR nehmen Stellung zum Entscheid des Ständerats zur Ablehnung der Petition „SOS Chats“ zur Einführung einer obligatorischen Kastrationspflicht für Katzen.
12.06.2018
Wir reichen in Bern die Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz mit 115’567 Unterschriften ein. Über 150 Organisationen stehen hinter der Forderung. Zum Zeitpunkt der Petitonsübergabe haben bereits 39 Parlamentarier und Parlamentarierinnen die Petition mitunterzeichnet. Bei der vorgängigen Medienkonferenz werden die anwesenden Journalisten ausführlich über unser Anliegen informiert.
02.10.2018
TIR und NetAP schicken einen offenen Brief an den Bundesrat, um anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober erneut auf das in der Schweiz vorherrschende Katzenelend aufmerksam zu machen. Sie fordern vom Bundesrat eine nachhaltige und tiergerechte Lösung für die bestehende Streunerproblematik und damit ein deutliches Zeichen für das Tierwohl. Der Brief wurde nie beantwortet.
03.10.2018
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) publiziert das Dokument „Fragen und Antworten zu Kastration von Freigänger-Katzen und zu Mikrochips“. NetAP und TIR nehmen dazu Stellung am 20. Dezember 2018.
22.11.2018
Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) gibt ein Positionspapier zur Frage einer gesetzlichen Kastrationspflicht „Katzen kastrieren ja – auf freiwilliger Basis“ heraus. NetAP und TIR nehmen dazu Stellung am 20. Dezember 2018.
29.11.2018
Nationalrätin Doris Fiala (FDP/ZH) reicht im Nationalrat die Motion 18.4119 „Weniger Tierleid dank Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen“ ein.
20.02.2019
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion 18.4119 von Doris Fiala. Seine Argumente stützen sich vor allem auf das vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 3. Oktober 2018 veröffentlichte Dokument „Fragen und Antworten zu Kastration von Freigänger-Katzen und zu Mikrochips“. In einem gemeinsamen Schreiben hatten NetAP und die TIR zum BLV-Papier bereits im vergangenen Dezember umfassend kritisch Stellung genommen. NetAP und TIR reagieren mit einem E-Mail an die Parlamentarier und einer öffentlichen Stellungname in den sozialen Medien.
21.06.2019
Der Nationalrat lehnt die Petition ohne weitere Diskussion ab (vgl. auch Amtliches Bulletin). Wie schon der Bundesrat orientiert sich auch die Kommision für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates an einer im letzten Herbst veröffentlichten Stellungnahme des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), zu der sich NetAP und die TIR bereits im vergangenen Dezember ausführlich geäussert hatten. Zwar anerkennen die Behörden und der Nationalrat durchaus, dass es in der Schweiz ein Streunerproblem gibt. Eine Kastrationspflicht erachten sie jedoch als unverhältnismässig. In der Medienmitteilung vom 27. Juni 2019 nehmen TIR und NetAP dazu Stellung.
15.08.2019
Die WBK des Nationalrates legt dem Bundesrat die Motion 19.3959 „Für eine bessere Kontrolle der Vermehrung von Streunerkatzen“ vor. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Pflicht zur elektronischen Identifizierung aller Katzen vorzusehen. Nicht identifizierte Katzen sollen zudem ohne Einverständnis der Besitzerin bzw. des Besitzers sterilisiert werden dürfen.
26.09.2019
Auch der Ständerat lehnt die Petition ohne Diskussion ab (vgl. auch Amtliches Bulltin). Damit ist die Petition in Bern endgültig vom Tisch.
02.10.2019
In der Medienmitteilung vom 2. Oktober 2019 nehmen NetAP und TIR zur Motion der WBK Stellung: Sie begrüssen die in der Motion enthaltene Anerkennung des Katzenleids in der Schweiz und die formulierten Forderungen. Gleichzeitig machen sie aber darauf aufmerksam, dass eine Kennzeichnungspflicht das bestehende Problem der Überpopulation nicht lösen kann, da diese keinen direkten Einfluss auf das Sexualverhalten der Katzen hat. Daher kann eine Kennzeichnungspflicht lediglich als flankierende Massnahme zu einer Kastrationspflicht verstanden werden.
13.11.2019
Der Bunderat empfiehlt die Ablehung der Motion 19.3959 „Für eine bessere Kontrolle der Vermehrung von Streunerkatzen“.
10.12.2019
Der Nationalrat folgt der Empfehlung des Bundesrats und lehnt die Motion 19.3959 „Für eine bessere Kontrolle der Vermehrung von Streunerkatzen“ ab.
27.02.2020
Nachdem in den Medien regelmässig darüber berichtet wurde, Bundesbern lehne eine Kastrationspflicht ab aufgrund der hohen Kosten die eine solche dem Staat verursachen würde, wenden sich TIR und NetAP am 27. Februar 2020 mit einem Brief an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und bitten unter anderem um Auskunft, welche Kosten denn dem Staat angeblich entstehen würden. Da sich die Forderung nach einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen an die Halter richtet und somit das Verursacherprinzip zum Tragen kommt, ist unklar, was für Kosten der Bund ständig anführt, um seine ablehnende Haltung zu begründen.
09.04.2020
Das EDI beauftragt in der Folge das BLV mit einer Antwort. In diesem Antwortschreiben vom 9. April 2020 geht das BLV leider nicht oder nur in geringem Masse auf unsere Fragen ein, weshalb wir uns am 30. April 2020 erneut mit einem Schreiben an Bundesrat Alain Berset und das EDI wenden und um Beantwortung der offenen Fragen bitten. Am 13. Mai 2020 wurde uns mitgeteilt, dass man das BLV mit der Beantwortung der Fragen beauftragt hat, dieses jedoch nur mündlich Stellung nehmen werde. Das entsprechende telefonische Gespräch fand am 27. August 2020 statt. Das BLV versicherte, dass man das Katzenelend erkannt habe und Massnahmen ergreifen wolle, jedoch die Kastrationspflicht als nicht umsetzbar erachte. Es bestätigte, dass das Argument den hohen Kosten sich lediglich auf Annahmen bezog. Auch die Behauptung, es würden bereits ein Grossteil der Halter die Katzen kastrieren und Kantone und Gemeinden führten Kastrationsaktionen durch, würden nur auf Vermutungen beruhen. Es wurden weitere Massnahmen diskutiert, die das Leid der Katzen lindern könnten.
26.03.2020
Drei Grossräte (Stampfli/Graf/Rüfenacht) des Kanton Bern reichen ein Postulat 069-2020 ein, um eine kantonale Kastrationspflicht zu fordern. Der Regierungsrat empfiehlt diese Forderung zur Ablehnung und stützt sich in seiner Begründung auf die Argumente des BLV. Zusammen mit dem Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen senden TIR und NetAP am 18. November 2020 sämtlichen Berner Grossräten ein Argumentarium für die Kastrationspflicht. Die Abstimmung wird vom November 2020 auf den März 2021 verschoben.
29.10.2020
Die Motion 18.4119 „Weniger Tierleid dank Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen“ von Doris Fiala wird vom Nationalrat diskussionslos mit 151 Nein und 19 Ja Stimmen abgelehnt.
18.03.2021
Das Postulat 069-2020 „Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen“ von Stampfli/Graf/Rüfenacht vom Grossrat des Kanton Bern wird mit 88 Nein und 55 Ja stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt.
31.05.2021
Die Kantonsrätinnen Nathalie Aeschbacher (GLP, Zürich), Linda Camenisch (FDP, Wallisellen), Isabel Bartal (SP, Zürich), Wilma Willi (Grüne, Dielsdorf) und Janine Vannaz (die Mitte, Aesch) reichen das Postulat 208/2021 ein, welches den Zürcher Regierungsrat auffordert, Massnahmen zur übermässigen Vermehrung von Freigänger-Katzen zu prüfen.
26.06.2021
Im Juni 2021 wird uns ein Antwortschreiben des BLV an eine Bürgerin zugestellt. Diese hatte sich an das Amt gewandt, weil sie besorgt war über die Entwicklung des Katzenelends. Das BLV antwortete wider besseren Wissens mit denselben Argumenten, die wir bereits mehrfach widerlegt hatten und die das BLV bereits bestätigte, nicht belegen zu können (vgl. oben 27. August 2020). Am 26. Juni 2021 fragen wir beim BLV nach, warum es immer noch an diesen Behauptungen festhält. Leider nimmt das BLV dazu keine Stellung, teilt aber mit, dass man sich nicht mehr zur Thematik äussern werde. Am 5. August 2021 stellen wir dem EDI deshalb erneut einen offenen Brief zu, da wir der Meinung sind, eine Behörde müsse sich an Fakten halten und dürfe nicht haltlose Vermutungen verbreiten. Eine Antwort bleibt aus.
10.09.2021
Claudia Baumgartner (GLP) und weitere Politikerinnen in Basel-Stadt reichen dem Regierungsrat einen sogenannten Anzug ein (Geschäft 21.5630) betreffend die „übermässige Vermehrung von Freigängerkatzen /Tierwohl für Streunerkatzen“ mit der Bitte, entsprechende Massnahmen zu prüfen.
15.09.2021
Der Zürcher Regierungsrat spricht sich gegen Massnahmen aus, die die Situation der Katzen nachhaltig verbessern würde. In der Argumentation folgt auch er dem BLV (RR Protokoll vom 15.09.2021).
08.08.2022
Anlässlich des Weltkatzentag vom 8. August 2022 bezeichnet das BLV Katzen gegenüber der Presse als Schädlinge. In einem Schreiben bitten wir das BLV um Stellungnahme, welche Schritte das BLV denn nun plant, um das Katzenelend zu bekämpfen. Per Mail vom 19. September 2022 antwortet das BLV: „Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Begehren von NetAP sowie weiteren Tierschutzorganisationen bezüglich Verhinderung verwilderter Katzenpopulationen durch eine Katzenkastrationspflicht zur Kenntnis genommen. Allfällige diesbezügliche Vorschriften müssen nebst den Tierschutzanliegen auch die Anliegen der Katzenhalterinnen und Katzenhalter, sowie der Vollzugsbehörden berücksichtigen. Zudem müssten neue Vorschriften des Tierschutzrechts in dessen Gesamtkontext verhältnismässig, umsetzbar und zumutbar sein. Im Rahmen von Vernehmlassungen unterbreiten wir konkrete Vorschläge zur Stellungnahme, können aber bis dahin keine weiteren Auskünfte erteilen.“
24.08.2023
Die Stadträtin Susanne Clauss (SP) reicht das Postulat 20230224 „Katzenelend eindämmen“ an die Stadt Biel ein zur Eindämmung des Katzenelends.
06.11.2023
Der Kantonsrat des Kantons Zürich beschliesst mit 111 : 56 Stimmen (bei 0 Enthaltungen), das Postulat KR-Nr. 208/2021 dem Regierungsrat zu überweisen. Dieser muss innert zweier Jahre einen Bericht zum Thema Katzenelend ausarbeiten.
08.11.2023
08.02.2024
Der Grossrat des Kantons Basel-Stadt entscheidet sich mit 72:16 Stimmen gegen die Abschreibung des Anzugs von Claudia Baumgartner und Konsorten. Der Regierungsrat hat somit zwei Jahre Zeit einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten.
21.02.2024
Der St. Galler Kantonsrat Andreas Bisig (GLP) reicht eine Interpellation zum Thema „Verwilderte Katzen in den Griff bekommen: Einführung einer Chip-Pflicht für Katzen“ ein.
21.03.2024
Der Stadtrat von Biel lehnt das Postulat 20230224 „Katzenelend eindämmen“ von Susanne Clauss definitiv ab. Auch hier wird zwar das Katzenelend nicht verneint, die Zuständigkeit für geeignete Massnahmen aber an den Bund zurückgeschoben.
09.12.2024
In einem Schreiben bittet NetAP das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV um Auskunft zur Wirkung der Aufklärungskampagne „Luna & Filou“ vom Oktober 2018 im Zusammenhang mit der Petition zur Kastrationspflicht von Freigängerkatzen.
11.12.2024
SP Nationalrätin Nina Schläfli reicht die Anfrage 24.1051 „2 Millionen Hauskatzen in der Schweiz: Was macht der Bundesrat?“ ein.
Der Urner SVP Politiker Kevin Arnold reicht eine Motion LA.2024-0895 zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Registrierungs- und Kastrationspflicht für Katzen im Kanton Uri ein.
20.12.2024
19.02.2025
20.02.2025
22.04.2025
Der Regierungsrat des Kanton Uri empfiehlt dem Landrat, die Motion LA.2024-0895 zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Registrierungs- und Kastrationspflicht für Katzen im Kanton Uri für nicht erheblich zu erklären.
06.05.2025
09.09.2025
10.09.2025
01.12.2025
28.02.2026
10.06.2026
11.08.2026
Weitere Informationen zum Katzenleid und unsere Kastrationsaktionen in der Schweiz finden Sie hier.
Das Katzenelend in der Schweiz ist auf einem nie dagewesenen Höchststand! NetAP und TIR fordern deshalb weiterhin eine Kastrationspflicht.
Art. 25 Abs. 4 der TSchV sieht heute bereits folgendes vor: «Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss die zumutbaren Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren.» Weil diese Vorschrift offensichtlich nicht ausreicht oder zu Unsicherheiten im Vollzug geführt hat, muss sie für Freigänger-Katzen konkretisiert werden. In diesem Sinne handelt es sich nicht um eine gänzlich neue Regelung, sondern nur um die Konkretisierung einer bestehenden. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit und gewährleistet damit auch den Vollzug. Da die heutige Regelung unklar scheint, wird sie von den Behörden und Gerichten nicht vollzogen. Es braucht deshalb eine klare Vorgabe, dass Freigängerkatzen kastriert werden müssen, um die seit Jahrzehnten wachsende Katzenpopulation zu steuern und limitieren. Mittlerweile gibt es über zwei Millionen Katzen in der Schweiz, Tendenz weiter steigend.
Als Freigänger-Katze gilt jede Hauskatze, der vom Halter regelmässig unkontrolliert Zugang zum Bereich ausserhalb geschlossener Wohn- oder Wirtschaftsräume gewährt wird. Das Tier befindet sich dabei nicht unter der direkten Einwirkung oder ständigen Aufsicht einer Person.
Nicht als Freigänger-Katze gilt eine Katze, der zwar Auslauf im Freien gewährt wird, dieser aber auf ein gesichertes Grundstück des Halters beschränkt ist, das heisst, die Katze wird durch geeignete Barrieren (z. B. Zäune, Gehege oder Netze) gegen ein Entweichen gehindert.
Die Kastrationspflicht zielt darauf ab, die unkontrollierte Erhöhung der Katzenpopulation zu vermeiden. Solange eine Katze in einer Wohnung oder in einem eingezäunten Garten lebt, kommt es nicht zu unerwünschtem Nachwuchs, weil die sexuellen Kontakte kontrolliert werden können.
Bei frei streunenden Katzen ist eine ungewollte Vermehrung sehr wahrscheinlich. Sollte unbeabsichtigt eine Katze mit Freigang nicht mehr nach Hause kommen oder wird sie (widerrechtlich) ausgesetzt, hätte man ferner bereits vorgesorgt, dass dann durch diese Tiere die Population nicht weiter ansteigt.
Nein. Die Bekämpfung des Katzenelends ist im öffentlichen Interesse. Der medizinische Eingriff (die Kastration) ist für den Zweck (die Reduktion der Katzenpopulation) geeignet, notwendig und verhältnismässig. Die Massnahme setzt direkt an der Quelle an und verhindert weitere Katzengeburten. Es gibt kein anderes Mittel, das tiergerecht und direkt die Ursache der Überpopulation bekämpft.
Nein. Um effektiv und nachhaltig eine Population unter Kontrolle zu bringen, muss an der Quelle angesetzt werden, und das liegt bei der Verhinderung von neuen Geburten. Alternative Massnahmen (Tötungen, Aufklärung) zielen oft, wenn überhaupt, nur auf eine Symptombekämpfung, ohne wirkungsvoll an der Wurzel der Ursache anzuknüpfen. Gerade z.B. Tierheimen wird mit dieser Pflicht ebenfalls geholfen, weil damit der ununterbrochene Zustrom neuer Tiere gestoppt werden kann.
Nicht zwingend. Die Kastrationspflicht verfolgt das Wohl der Katze und adressiert die Überpopulation, die Chip- und Registrierungspflicht berücksichtigt überdies die Interessen der Tierhalter. Ein Chip-Obligatorium wäre zwar aus tierschutzrechtlicher Sicht zu begrüssen, weil aufgefundene Katzen schneller zugeordnet und den Haltern zurückgegeben werden könnten. Eine solche Pflicht würde auch den Tierschutzvollzug vereinfachen und insbesondere die Hemmschwelle für das Aussetzen von Katzen erhöhen. Und eine Registrierungspflicht weist auch Berührungspunkte zur Forderung einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen auf. Aber dennoch handelt es sich um zwei verschiedene Anliegen. Die Einführung einer Kastrationspflicht steht der politischen Forderung nach einem Chip-Obligatorium aber in keiner Weise im Wege.
In Deutschland werden seit 2010 sogenannten Katzenverordnungen erlassen. Mittlerweile haben über 2000 Gemeinden und Städte eine Kastrationspflicht eingeführt. Paderborn ist die erste gewesen und konnte nachweisen, dass die blosse Einführung der Pflicht zur Reduktion führt, und zwar ohne dass Kontrollen durchgeführt werden mussten.
Das wird vom Bundesrat regelmässig behauptet, ohne diese Behauptung zu belegen. Das Gegenteil ist der Fall. Gemäss der Datenbank ANIS sind einerseits nur etwa 40-50 % der Katzen registriert und davon sind 47 % (Stand Mai 2026) unkastriert. Nicht berücksichtigt sind die nicht registrierten und die tierhalterlosen Katzen. Aber selbst wenn 80 % der Halter verantwortungsvoll handeln würden, reichten die verbleibenden 20 % unkastrierten Freigängerkatzen noch immer aus, um die Populationen durch die exponentielle Vermehrung explodieren zu lassen.
Aus zwei Gründen. Erstens hat sich gezeigt, dass die bestehende Gesetzeslage (Art. 25 Abs. 4 TSchG) offensichtlich nicht ausgereicht hat, um das Wachstum der Katzenpopulation einzudämmen. Im Gegenteil, sie wächst jährlich stetig weiter. Zweitens waren – wie von den Tierschutzorganisationen vorausgesagt – die Bemühungen des Bundesamtes für Veterinärwesens als Reaktion auf die 2018 eingereichte Petition «Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen», mit der Aufklärungskampagne «Luna & Filou» die Katzenhalter zu erreichen und aufzuklären, erwiesenermassen nicht erfolgreich. Die Katzenpopulation wächst ungebremst weiter. Entweder hat diese Kampagne die Tierhaltenden nicht erreicht oder die Tierhaltenden haben trotzdem nicht kastrieren wollen. Die Vergangenheit hat schon mehrfach gezeigt, dass Aufklärung allein nachweislich nicht reicht, um die Katzenpopulation nicht weiter ansteigen zu lassen.
Nein. Eine Pflicht bevormundet nicht die Tierhaltenden, die ihre Tiere bereits freiwillig kastrieren. Die Vorschrift nimmt nur diejenigen in die Pflicht, die ihre Verantwortung nicht wahrnehmen und ihre Tiere unkontrolliert streunen und vermehren lassen. Es betrifft also nur jene, die eigentlich schon heute Art. 25 Abs. 4 TSchV verletzen, aber nicht juristisch belangt werden. Damit knüpft diese Vorschrift klar an das Verursacherprinzip an.
Das ist ein Mythos. Kastrierte Katzen fangen Mäuse genauso erfolgreich wie unkastrierte, da der Jagdtrieb unabhängig vom Fortpflanzungstrieb ist. Viele fortschrittliche Landwirte unterstützen die Kastrationen bereits, da gesunde, kastrierte Hofkatzen fitter sind und weniger Krankheiten in die Ställe einschleppen.
Nein. Es ist eine Massnahme, die verursachergerecht nur die Halter trifft. Die Kosten für die Kastration trägt der Halter selbst, nicht die Allgemeinheit. Eine flächendeckende Kontrolle ist weder beabsichtigt noch notwendig. Stichproben genügen. Eine Pflicht hat neben den medizinischen Vorteilen für die kastrierten Katzen auch noch folgende Vorteile: Sie erleichtert den Behörden und Tierschutzorganisationen die Arbeit, da durch die Pflicht endlich Rechtssicherheit hergestellt werden kann. Stellt man eine streunende Katze fest, die unkastriert ist, hat sie entweder keinen Halter bzw. kann umgehend kastriert werden, ohne die für Fundtiere geltende zweimonatige Wartefrist einhalten zu müssen.
Unkastrierte Katzen beginnen mit der Geschlechtsreife häufig zu Markieren und neigen zu lauten Vokalisierungen. Es ist davon auszugehen, dass Halter dies nicht tolerieren und spätestens dann die Kastration vorziehen werden, um den Katzen wieder ihren Freigang zu gewähren.
Rechtlich gesehen ja. Tierschutzgerecht ist dies jedoch nur, wenn sie von klein auf in einer Wohnung leben und die Aussenwelt gar nicht vermissen können. Weil ihr Lebensraum wesentlich weniger abwechslungsreich ist als jener von Freigänger-Katzen, müssen ihnen genügend Beschäftigung und insbesondere Sozialkontakte durch Artgenossen geboten werden. Zudem ist ein gesicherter Balkon oder eine gesicherte Terrasse aus Tierschutzsicht zwingend erforderlich.
Aktuell gehen Hochrechnungen davon aus, dass etwa 200’000 Kätzchen pro Jahr getötet werden, weil sie unerwünscht sind. Zusätzlich sind die Tierheime fast immer voll. Es würde Jahrzehnte dauern, bis sich diese Situation normalisiert. Sollte tatsächlich der unwahrscheinliche Fall eines Mangels an Katzen eintreffen, könnte das Gesetz entsprechend angepasst werden.
Die Kastration der Katze hat nur Vorteile. Diese werden ausführlich im Merkblatt „Information zur Kastration Ihrer Katze“ beschrieben und sind unter anderem Folgende:
Trotz Art. 25 Abs. 4 TSchV, der eine Pflicht zur Populationskontrolle vorschreibt, sehen wir seit Jahren eine Explosion der Katzenpopulation. Dieser Artikel reicht offensichtlich nicht aus, um eine nachhaltige Populationskontrolle sicherzustellen. Eine Kastrationspflicht schreibt eine klare und wirksame Massnahme vor und hilft dem einfachen Vollzug. Es ist nicht das primäre Ziel, möglichst viele Tierhalter zu erwischen und zu bestrafen. Mit einer klar verankerten Pflicht sind bereits ohne weitere Kontrollen viele Vorteile verbunden: So können z.B. Tierärzte ihre Kunden besser bei der Einhaltung des Gesetzes helfen und Tierschutzorganisationen würden nicht mehr Gefahr laufen, verklagt oder gar bedroht zu werden, wenn sie während einer Kastrationsaktion eine nicht markierte Katze versehentlich mitkastrieren. Ferner könnten Tierheime Findeltiere sofort kastrieren und müssten die Eigentumsübertragungsfrist von zwei Monaten nicht abwarten. Im Übrigen darf nicht vergessen werden, dass die Schweizer Bevölkerung in der Regel gesetzestreu ist und die im demokratischen Prozess eingeführten Vorschriften respektiert. Wenn 80% der Schweizer Bevölkerung das Gesetz freiwillig einhalten, ist bereits sehr viel für die Bekämpfung des bestehenden Katzenleids getan. Stichproben reichen, wie das bereits im Strassenverkehr bestens bewiesen wurde und funktioniert.
Das Tierschutzrecht – wie auch andere Rechtsgebiete – enthält zahlreiche Vorschriften, deren Einhaltung nicht systematisch überprüft werden kann. So lässt sich etwa kaum flächendeckend kontrollieren, ob Hundehaltende ihre Hunde tatsächlich regelmässig ausführen oder Meerschweinchen tatsächlich immer mindestens zu zweit gehalten werden. Dennoch wird nicht angezweifelt, dass es sich hierbei um sinnvolle Bestimmungen handelt. Auch im Strassenverkehr werden trotz klar bestehendem Verbot und Bussenkatalog, nicht alle Schnellfahrer oder Falschparkierer gebüsst. Es erschliesst sich nicht, weshalb dies bei einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen anders sein sollte. Es wird immer Personen geben, die sich nicht an Gesetze halten wollen, was aber die Gesetze nicht schlechter macht. Es ist davon auszugehen, dass sich ein überwiegender Grossteil der Bevölkerung an die gesetzliche Pflicht halten wird. Stichproben können dann jederzeit ohne zusätzlichen Aufwand durchgeführt werden. Die Höhe der Busse müsste allerdings die Kosten der Kastration auf jeden Fall übersteigen, um die Motivation zur freiwilligen Kastration zu erhöhen (z.B. wie bei der Busse für eine fehlende Autobahn-Vignette).
Tierschutz ist eine Bundesangelegenheit. Dessen Vollzug obliegt den Kantonen. Seit Jahren besteht eine Unsicherheit, ob Kantone und Gemeinden eine lokale Kastrationspflicht erlassen dürfen bzw. ob eine solche als Vollzugsaugabe angesehen werden kann. Die Folge ist eine Blockierung auf allen drei Ebenen, wo jeder dem anderen die Zuständigkeit und Verantwortung zuschreibt. Am Ende unternimmt dann aus Angst vor Fehlern niemand mehr etwas gegen das unbestrittene Katzenelend. Mit einer klaren Festschreibung im Tierschutzgesetz, die lediglich als Konkretisierung der bestehenden Pflicht zur Populationskontrolle (Art. 25 Abs. 4 TSchG) zu verstehen ist und keine neue Einschränkung einführt, können Kantone und Gemeinden ohne weitere Unsicherheiten das Katzenleid mit dieser effektiven Massnahme endlich rechtssicher bekämpfen.