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NetAP erwirkt Grundsatzurteil am Bundesgericht für verletzte Katzen

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Die Katze Brombeeri wurde im August 2022 schwer verletzt an einer Bushaltestelle gefunden. Höchst wahrscheinlich ein Verkehrsopfer, doch vom Fahrer fehlte jede Spur, wie das leider bei Verkehrsunfällen mit Tieren allzu oft der Fall ist. Eine Passantin meldete die verletzte Katze der Polizei, die sie umgehend in eine Tierklinik brachte. Dort wurde ein Schädeltrauma, ein Kieferbruch und eine Gaumenspaltenverletzung diagnostiziert. Mangels Chip oder Halsband mit Adresse konnte kein Halter benachrichtigt werden. Was also tun? Die verletzte Katze, die man kurzerhand Brombeeri taufte, könnte finanziellen Aufwand verursachen. Doch die Aussichten waren für die gepflegte, zahme Katze trotz massiver Verletzungen gut. Wenigstens notfallmässig stabilisieren, ohne Kostengutsprache operieren oder gleich einschläfern?

Katze Brombeeri

Die tierschutzaffine Tierärztin musste nicht zweimal überlegen und führte die notwendigen Behandlungen und Operationen durch. Die Kosten dafür beliefen sich am Ende auf über Fr. 3300. Trotz Fundmeldung auf der Plattform der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) meldete sich kein Halter.

Damit trug die Tierklinik nicht nur die medizinische Verantwortung, sondern auch das finanzielle Risiko. Brombeeri hat nicht nur überlebt, sondern eine sehr gute Lebensqualität wiedererlangt und dank NetAP ein neues Zuhause gefunden, bei einem Menschen, der sie über alles liebt.

Da der Fall Brombeeri alles andere als ein Einzelfall ist und insbesondere Tierkliniken mit Notfalldienst regelmässig Fundtiere übernehmen müssen, wollte NetAP eine Grundsatzfrage klären:

Wie sind aufgefundene verletzte Katzen geschützt und wer muss die Verantwortung für sie übernehmen?

Die Gerichtsprozesse über alle Instanzen bis zum Bundesgericht hat einmal mehr unser Vizepräsident, Prof. Dr. Bruno Mascello, kostenlos (pro bono) geführt, und auch die Gerichtskosten wurden privat und nicht über Spendengelder bezahlt.

Da das Tierschutzgesetz es verbietet, Tiere leiden zu lassen, waren wir der Meinung, dass die Gemeinde, auf deren Grund das Tier gefunden wird, hier einspringen muss, zumindest bis die Situation geklärt ist. Ferner müsste die Gemeinde gestützt auf das Fundrecht, solche Tiere wenigstens für zwei Monate aufbewahren und pflegen. Das Bundesgericht war jedoch anderer Meinung und sendet damit ein unvorteilhaftes Signal aus. Es stellte fest, dass es weder aufgrund des Tierschutzrechts, dem Fundrecht noch anderer Bestimmungen eine Pflicht für eine Gemeinde gibt, einem verletzten Tier helfen zu müssen bzw. für die Kosten aufzukommen. Ein Tierarzt, der solche Hilfe trotzdem leistet, trägt die Verantwortung für die Kosten selbst. Allenfalls kann er anschliessend versuchen, den Überbringer (im Fall Brombeeri: die Polizei!) als Auftraggeber zu belangen.

Das ist ein sehr unbefriedigendes Urteil. Im Ergebnis bedeutet das nämlich, dass verletzte Katzen und auch andere verletzte Tiere keinen Schutz geniessen!

Mögliche Folgen

Dieses Ergebnis könnte eine sehr ungeliebte negative Spirale auslösen. Es ist zu befürchten, dass

  • Autofahrer angefahrene Katzen weiterhin einfach liegen lassen und Fahrerflucht begehen, obwohl in der Regel die Versicherung bezahlen müsste,
  • Passanten künftig vermehrt wegschauen, wenn sie ein verletztes Tier sehen, aus Angst vor möglichen Kosten als Überbringer des Tiers,
  • eine Gemeinde sich – gemäss Entscheid des Bundesgerichts – mangels eines ausdrücklichen Gesetzesauftrags nicht (mehr) um solche Fälle kümmert oder dafür verantwortlich sein will,
  • die Polizei nicht mehr ausrückt, wenn ihr ein verletztes Tier gemeldet wird,
  • wenn man das Tier trotzdem einem Tierarzt bringt, präventiv erklärt, man werde keine Kosten tragen, d.h. das Tier also eingeschläfert werden soll,
  • nicht tierschutzaffine Tierärzte bei fehlender Kostengutsprache ein Tier umgehend einschläfern,
  • tierschutzaffine Tierärzte keine solche Fälle mehr annehmen wollen oder können und auch keine dringend benötigten und immer seltener werdenden Notfalldienste anbieten werden, weil sie Tierärzte wurden, um den Tieren zu helfen, und nicht, um sie zu töten,
  • diese Fälle am Ende weiterhin auf dem Rücken von Tierschutzorganisationen als letzte in der Kette ausgetragen werden,
  • die Verursacher des ganzen Tierleids weiterhin weder an der Quelle (Stichwort: Kastrationspflicht) noch bei der Wirkung (Stichwort: Chip- und Registrierungspflicht) zur Rechenschaft gezogen werden, und stattdessen auch in Zukunft die Gemeinschaft, Tierärzte und Tierschutzorganisationen für das durch die Verursacher ausgelöste Tierleid aufkommen müssen.

Obwohl das Tierschutzrecht verlangt, Tiere nicht leiden zu lassen, weigern sich Bund und Kantone nach wie vor, das Katzenelend nachhaltig zu bekämpfen. Die Verursacher werden nicht in die Pflicht genommen, obwohl sie die Verantwortung für das Elend tragen. Mangels Tötungsverbot, es braucht in der Schweiz nicht einmal einen vernünftigen Grund, wird in der Schweiz viel zu schnell das Einschläfern eines gesunden Tieres gefordert und leider oft auch ausgeführt. Den unliebsamen Entscheid müssen oft die Tierärzte ausführen, was vor allem für tierschutzaffine Tierärzte sehr belastend ist. Ein Grund mehr, keinen Notfalldienst mehr anbieten zu wollen, denn Verkehrsunfälle mit Tieren ereignen sich vor allem nachts. Der Mangel an Notfalldiensten geht zu Lasten von allen Tierhaltern, die solche dringend benötigen und bei Bedarf auch gerne dafür bezahlen.

Für tierschutzaffine Tierärzte steht bei einem verletzten Tier in erster Linie nicht die Kostengutsprache im Zentrum, sondern das Wohl des Tieres. Kliniken mit einem 24h-Notfalldienst werden regelmässig verletzte Fundtiere überbracht, dessen allfälliger Halter (noch) nicht gefunden werden konnte. Sie erachten es als ihre Pflicht, diese Tiere umgehend medizinisch zu stabilisieren und allfällige Notoperationen durchzuführen, wenn eine Chance auf Widererlangung der Lebensqualität besteht. Dies auch vor allem im Interesse von Haltern, die ihr geliebtes Tier vermissen. Da in der Schweiz ein Tierärztemangel besteht und immer weniger Tierärzte einen Notfalldienst anbieten, gibt es immer weniger Anlaufstellen für die Finder solcher Patienten. Da die Täter von Verkehrsopfern regelmässig Fahrerflucht begehen, obschon deren Versicherung in der Regel den Schaden tragen müsste, und die Polizei bei Tieren keine ernsthaften Anstrengungen unternimmt, einen Täter zu finden, ist die Kostenfrage entsprechend fast immer ungeklärt und Tierärzte müssen den Patienten zwangsläufig ohne Kostendeckung versorgen. Zum Aufwand kommt also das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, oder sie allenfalls mit grossem Zusatzaufwand eintreiben zu müssen und am Ende trotzdem kein Geld zu sehen. Dass die Möglichkeit zur Geltendmachung der Kosten beim Überbringer des Tieres besteht, hilft einem Tierarzt nichts, weil umgehend die Drohung mit dem Einschläfern im Raum steht.

Wir wünschen uns eine schweizweite Lösung für dieses Problem, so dass solche Fälle nicht weiterhin auf dem Rücken von Tierärzten und Tierschutzorganisationen ausgetragen werden müssen, die regelmässig am Ende der ganzen Kette stehen. Tierärzte sollen gerne Notfalldienste übernehmen. Aufmerksame Menschen sollen bedürftigen Tieren helfen wollen und nicht wegschauen müssen, aus Angst, die Kosten tragen zu müssen. Auf keinen Fall sollten Tiere liegengelassen oder eingeschläfert werden, obschon sie eine gute Chance auf Wiedererlangung der Lebensqualität haben, nur weil niemand die Kosten decken will bzw. weil es durch eine Verkettung von unglücklichen Umständen (Fahrerflucht, Halter meldet sich nicht, Angst vor Kosten) in diese Situation geraten sind.

Mögliche Lösungsansätze

Der Fall Brombeeri ist kein Einzelfall und steht stellvertretend für eine Vielzahl von ähnlichen Fällen. Lösungsansätze könnten sein:

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, wie NetAP sie bereits seit der breit abgestützten Petition 2018 fordert. Damit wird das Katzenleid an der Wurzel gepackt und solche Fälle werden allein schon rechnerisch abnehmen.

Gemeinden oder Polizeikorps müssen zumindest für die Notfallversorgung von verletzten Tieren/Katzen aufkommen und hierfür einen entsprechenden Fond einrichten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Als Begleitmassnahme zur Kastrationspflicht: Die Einführung einer Chip- und Registrierungspflicht, damit das Bewusstsein wächst, dass Katzen etwas kosten, und dass man die Halter schneller findet. Besitzansprüche können schnell geklärt und Folgemassnahmen schneller getroffen werden.

Autoversicherungen sollten einen Fonds für die Notfallversorgung von im Verkehr verletzten Tieren/Katzen einrichten, da sie durch die regelmässige Fahrerflucht der Kunden entsprechend Kosten einsparen.

Bestehendes Tierleid lindern und zukünftiges Elend verhindern: Ihre Spende macht das möglich!